Skip to content
  • Abgängigkeitsanzeige

    Sinnverwandter Begriff: Vermisstenanzeige

    Eine Abgängigkeitsanzeige einer vermissten Person kann bei der Polizeiinspektion des Wohnortes bzw. letzten Aufenthaltsortes der/des Abgängigen erstattet werden.

    Für die Anzeige ist es notwendig, über persönliche Merkmale (z.B. Körpergröße, Aussehen, Kleidung), den Freundes- und Bekanntenkreis, Beruf, Hobbys der vermissten Person Bescheid zu wissen und eventuell über ein Lichtbild zu verfügen.

    Abgängigkeitsanzeige

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion