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  • Strafmündigkeit

    Die Strafmündigkeit beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind strafunmündig und können daher nicht wegen einer Straftat verurteilt werden.

    Hinweis:

    Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.

    Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion