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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Strafvollzug

    Die Leitung des Strafvollzugs liegt beim Bundesministerium für Justiz.

    Momentan stehen 29 Justizanstalten zur Verfügung:

    • Sieben Strafvollzugsanstalten für Männer zum Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten
    • Eine Strafvollzugsanstalt für Frauen 
    • Fünf Sonderanstalten, davon vier für den Maßnahmenvollzug und eine für Jugendliche
    • 15 gerichtliche Gefangenenhäuser, die am Sitz der für Strafsachen zuständigen Landesgerichte eingerichtet sind

    Dazu kommen zwölf Außenstellen der Justizanstalten, die zum Teil als landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.

    Beim Bundesministerium für Justiz ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, welche die strategische und operative Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.

    Rechtsgrundlagen

    Strafvollzugsgesetz (StVG)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz