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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Lebensgemeinschaft

    Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

    Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

    Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

    Letzte Aktualisierung: 22.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion