Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Namensänderung: Pensionsversicherungsträger

    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Sie Ihre Pension beziehen, unverzüglich über eine Namensänderung zu informieren.

    Fristen

    innerhalb von zwei Wochen nach der Namensänderung

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Bekanntgabe des neuen Namens erfolgt grundsätzlich formlos. Sie können die Änderung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder telefonisch bekannt geben.

    Wenn Sie die Namensänderung telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie die Namensänderung ordnungsgemäß gemeldet haben.

    Hinweis:

    Ihr Pensionsversicherungsträger wird genau überprüfen, ob Ihre Namensänderung bzw. Änderung des Familienstandes (z.B. durch Heirat, Scheidung) Auswirkungen auf Ihren Pensionsbezug hat, und Sie individuell darüber informieren.

    Kosten

    Für die Bekanntgabe der Namensänderung beim Pensionsversicherungsträger fallen keine Gebühren an.

    Rechtsgrundlagen

    das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BSVG)

    Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion