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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Beamter

    Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

    Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

    Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

    Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

    • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
    • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
    • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
    • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
    • Lehrerinnen/Lehrer
    • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
    • Krankenpflegedienst
    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion