Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Umsatzsteuer (USt)

    Für Waren und Dienstleistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer für Konsumentinnen/Konsumenten erbringen, muss in der Regel Umsatzsteuer (USt) bezahlt werden. Diese wird auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet. Das Unternehmen kassiert von den Konsumentinnen/Konsumenten die Umsatzsteuer und muss diese in der Folge an das Finanzamt abführen.

    Für einige Waren/Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. Dazu gehören z.B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, die Vermietung zu Wohnzwecken, die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen etc.

    Der ermäßigte Steuersatz von 13 Prozent gilt z.B. für die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz, Filmvorführungen etc.

    Weiterführende Informationen

    Umsatzsteuer (USP)

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion