Bauberatungen 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Umsatzsteuer (USt)
Für Waren und Dienstleistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer für Konsumentinnen/Konsumenten erbringen, muss in der Regel Umsatzsteuer (USt) bezahlt werden. Diese wird auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet. Das Unternehmen kassiert von den Konsumentinnen/Konsumenten die Umsatzsteuer und muss diese in der Folge an das Finanzamt abführen.
Für einige Waren/Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. Dazu gehören z.B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, die Vermietung zu Wohnzwecken, die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen etc.
Der ermäßigte Steuersatz von 13 Prozent gilt z.B. für die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz, Filmvorführungen etc.
