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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
    Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19

     

     

     

     

    Widerspruch gegen ein Anerkenntnis der Vaterschaft

    Die Mutter und das Kind werden von der Anerkennung der Vaterschaft durch die Standesbeamte/den Standesbeamten benachrichtigt. Sie können innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der rechtswirksamen Anerkennung bei Gericht Widerspruch einlegen. Die Frist von zwei Jahren ist für das Kind gehemmt, solange es minderjährig ist.

    Ein Widerspruch wird sich dann empfehlen, wenn die Mutter der Meinung ist, der Anerkennende ist nicht der Vater des Kindes.

    Ein Mann, der als Ehemann der Mutter bisher als Vater feststand, kann ebenfalls Widerspruch gegen das Anerkenntnis eines Dritten erheben, sofern er diesem nicht bereits zugestimmt hat.

    In dem Gerichtsverfahren wird geklärt, ob das Kind doch von dem Anerkennenden abstammt oder ob das Anerkenntnis rechtsunwirksam ist.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz