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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Widerspruch gegen ein Anerkenntnis der Vaterschaft

    Die Mutter und das Kind werden von der Anerkennung der Vaterschaft durch die Standesbeamte/den Standesbeamten benachrichtigt. Sie können innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der rechtswirksamen Anerkennung bei Gericht Widerspruch einlegen. Die Frist von zwei Jahren ist gehemmt, solange das zum Widerspruch berechtigte Kind nicht eigenberechtigt (18 Jahre) ist.

    Ein Widerspruch wird sich dann empfehlen, wenn die Mutter der Meinung ist, der Anerkennende ist nicht der Vater des Kindes.

    Es kann auch der Mann, der bisher als Vater feststand, einen Widerspruch gegen ein Vaterschaftsanerkenntnis eines anderen Mannes erheben.

    In dem Gerichtsverfahren wird geklärt, ob das Kind doch von dem Anerkennenden abstammt oder ob das Anerkenntnis rechtsunwirksam ist.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz