Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Mietzins

    Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus

    • Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
    • Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
    • Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
    • Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine) 
    • 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins (auf das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände und für Heizkosten fallen 20 Prozent Umsatzsteuer an)

    In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für

    • Heizung
    • Strom
    • Internet und/oder Telefon
    • ORF-Beitrag
    • Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)

    Betriebskosten (Mietervereinigung)

    Rechtsgrundlagen

    Mietrechtsgesetz (MRG)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz