Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Wohnen und Umzug
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann nur selbst entscheiden, wo sie wohnen möchte. Auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Erwachsenenvertretung ändert daran nichts.
Wenn ein Umzug für eine nicht entscheidungsfähige Person notwendig wird (z.B. um eine bessere Betreuung zu ermöglichen), kann eine Vertretungsperson, wenn sie für diesen Wirkungsbereich zuständig ist, diese Entscheidung treffen.
Eine dauerhafte Wohnortverlegung ins Ausland bedarf immer der gerichtlichen Genehmigung. Im Inland ist bei einer Erwachsenenvertretung eine gerichtliche Genehmigung für den Umzug nur dann erforderlich, wenn die vertretene Person zu erkennen gibt, dass sie damit nicht einverstanden ist. Bei einer Vorsorgevollmacht ist für einen Umzug im Inland keine gerichtliche Genehmigung notwendig. Die Meinung der vertretenen Person muss jedenfalls immer gehört werden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Außerstreitgesetz (AußStrG)
