Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Staatsanwaltschaften – Organisation
Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz gebunden. Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt. Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz dürfen nur schriftlich und mit Begründung ergehen. Außerdem muss eine Weisung im Strafakt ersichtlich gemacht werden. Die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz steht unter Ministerverantwortlichkeit und ist dem Parlament zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.
In den einzelnen Staatsanwaltschaften haben die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die Weisungen der Behördenleiterin/des Behördenleiters zu befolgen, sie können jedoch – wenn sie eine Weisung für rechtswidrig halten – eine schriftliche Weisungserteilung verlangen und sich sogar von der Behandlung der betreffenden Strafsache entbinden lassen.
Die Staatsanwaltschaften sind also in einem System der Über- und Unterordnung organisiert. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil deren Entscheidungen im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen mit Rechtsmittel nicht anfechtbar sind. Die Organisationsebenen der Staatsanwaltschaften entsprechen im Wesentlichen den Stufen der Gerichtsorganisation.
Rechtsgrundlagen
Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)
