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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Arbeiten im Nicht-EU-Raum

    Allgemeines

    Da die Regelungen bezüglich Einreise, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung von Land zu Land unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt die ausländische Vertretungsbehörde in Österreich zu kontaktieren. Dort sind ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps für die Arbeitsaufnahme im Ausland erhältlich.

    Working Holiday-Programme

    Die Working Holiday-Programme mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den USA ermöglichen es Österreicherinnen/Österreichern zwischen 18 und 30 Jahren, während eines sechs- bzw. zwölfmonatigen Ferienaufenthalts in diesen Ländern einer beliebigen Beschäftigung nachzugehen. Dabei sind die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

    Working Holiday-Programme basieren auf Gegenseitigkeit, d.h. auch Personen zwischen 18 und 30 Jahren aus den genannten Partnerstaaten und –regionen dürfen unter den gleichen Voraussetzungen während eines Working Holiday-Aufenthaltes in Österreich arbeiten.

    Je nach Dauer des geplanten Aufenthalts ist bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich ein Visum zu beantragen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten