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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Allgemeines zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer

    Allgemeine Informationen

    Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern, bis zum Jahr 2024 betrug es 60 Jahre und im Jahr 2026 beträgt es 61,5 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.

    Hinweis:

    Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.

    Die sogenannte Langzeitversichertenregelung ermöglicht bei langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt.

    Zuständige Stelle

    der Pensionsversicherungsträger

    Erforderliche Unterlagen

    Hinweis:

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

    Rechtsgrundlagen

    das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz