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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Schuldenberatungsstellen

    Allgemeine Informationen

    Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).

    Schuldenberatung hat folgende Zwecke:

    • Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
    • Konkrete Unterstützung insbesondere bei
    • Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter

    Zuständige Stelle

    Kosten

    • Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
    • Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig

    Zusätzliche Informationen

    Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung wird ein Pfändungsrechner angeboten.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz