Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Finanzamt – Anzeige
Allgemeine Informationen
Sie sind dazu verpflichtet (USP), die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt Österreich (BMF) anzuzeigen. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend. Wenn Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit über Weitere Services/Erklärungswechsel einbringen. Die Einbringung der Anzeige ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund Ihrer Angaben entscheidet das Finanzamt, ob Sie steuerlich veranlagt werden, also eine Steuernummer bekommen, oder in Evidenz gehalten werden. Wenn Sie FinanzOnline verwenden, können Sie diese Fragen gleich direkt in FinanzOnline beantworten.
Zusätzliche Informationen
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz (BMF)
