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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Übertritt in eine weiterführende Schule

    Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nachweislich informiert und beraten (etwa im Rahmen eines Elternabends). 

    Der Übertritt von der Volksschule in eine weiterführende Schule (Mittelschule, AHS-Unterstufe) erfordert den erfolgreichen Abschluss der 4. Schulstufe. Zudem muss das betroffene Kind bei der weiterführenden Schule angemeldet werden ("Antrag auf Aufnahme"). Der Antrag auf Aufnahme muss spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schule eingelangt sein. Zugleich mit dem Antrag sind die aktuelle Schulnachricht (Original und Kopie) vorzulegen, sowie alle weiteren für die Durchführung des Verfahrens notwendigen Informationen zu übermitteln.

    Detaillierte Informationen über das Verfahren zur Aufnahme erhalten Erziehungsberechtigte von der aufnehmenden Schule sowie der zuständigen Bildungsdirektion.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 07.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung