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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

    Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion