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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Anmeldebescheinigung

    Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen. Wenn sie aufenthaltsberechtigt sind und länger als drei Monate in Österreich bleiben möchten, müssen sie die Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen. Der Antrag muss binnen vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden.

    Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich kann auf Antrag eine sogenannte "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt werden.

    Aufenthalt

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion