Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Ausbildungsverhältnis

    Bei Ausbildungsverhältnissen steht der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit im Vordergrund und nicht, wie bei Arbeitsverhältnissen, die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Für ein Ausbildungsverhältnis sind insbesondere folgende Merkmale relevant:

    • Für den Ausbildungszweck muss die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen
    • Die von der Auszubildenden/dem Auszubildenden zu verrichtenden Tätigkeiten müssen dem Zweck der Ausbildung entsprechen
    • Hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb besteht relativ große Freiheit der Auszubildenden/des Auszubildenden
    • Die Mitarbeit der Auszubildenden/des Auszubildenden ist für den Fortgang des betrieblichen Arbeitsprozesses nicht notwendig

    Ausbildungsverhältnisse unterliegen Lern- und Ausbildungszweck. Es bestehen daher u.a. keine gesetzlichen Ansprüche auf Urlaub, Entgelt oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Allerdings steht es der ausbildenden Person und der im Ausbildungsverhältnis stehenden Person frei, individuelle Vereinbarungen (z.B. über Zahlung eines Entgelts) miteinander zu treffen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion