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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Aufenthaltsrecht und Erwerbstätigkeit in Nicht-EU-Ländern

    Wollen Österreicherinnen/Österreicher in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat arbeiten und für längere Zeit dort leben, benötigen sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.

    Die bevorzugten Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind laut Statistik Austria (Statistik der am 1. Juli 2024 im Nicht-EU-Ausland wohnhaften österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger in absteigender Reihenfolge):

    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion