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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    "Illegale" Drogen

    Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Stoffen und den Drogenausgangsstoffen.

    • Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate bzw. Opioide (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie zum Beispiel Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
    • Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
    • Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Bundesministerium für Justiz