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  • Bauberatungen 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Amtsverlust

    Werden Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    § 27 Strafgesetzbuch (StGB)

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz