Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Adressänderung: Pensionsversicherungsträger
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Sie Ihre Pension beziehen, unverzüglich über eine Adressänderung zu informieren.
Personen, die im Ausland leben und eine Pension beziehen, gebührt generell keine Ausgleichszulage. Wenn Sie die zweiwöchige Meldefrist des Umzugs versäumen, kann der Pensionsversicherungsträger die zu Unrecht ausbezahlte Ausgleichszulage zurückfordern.
Betroffene
Personen, die eine Pension beziehen und ihre Adresse ändern
Voraussetzungen
- Bezug einer Pension
- Adressänderung
- vorherige Meldung beim zuständigen Meldeamt (Magistrat oder Gemeindeamt)
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug
Zuständige Stelle
Der zuständige Pensionsversicherungsträger:
Verfahrensablauf
Die Bekanntgabe des Umzugs bzw. der neuen Adresse erfolgt grundsätzlich formlos. Sie können die Änderung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder telefonisch bekannt geben.
Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.
Ihr Pensionsversicherungsträger wird genau überprüfen, ob Ihr Umzug Auswirkungen auf Ihren Pensionsbezug hat, und Sie individuell darüber informieren.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Bekanntgabe der Adressänderung beim Pensionsversicherungsträger fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie Ihre Pension von der Pensionsversicherung (PV) beziehen und in ein anderes Bundesland ziehen, ist nach dem Umzug auch eine andere Landesstelle der ÖGK für Ihre Krankenversicherung zuständig.
Rechtsgrundlagen
Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BSVG)
Zum Formular
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Weitere Servicestellen:
Ombudsstelle Versicherungsanstalten
