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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Adressänderung: Pensionsversicherungsträger

    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Sie Ihre Pension beziehen, unverzüglich über eine Adressänderung zu informieren.

    Personen, die im Ausland leben und eine Pension beziehen, gebührt generell keine Ausgleichszulage. Wenn Sie die zweiwöchige Meldefrist des Umzugs versäumen, kann der Pensionsversicherungsträger die zu Unrecht ausbezahlte Ausgleichszulage zurückfordern.

    Betroffene

    Personen, die eine Pension beziehen und ihre Adresse ändern

    Voraussetzungen

    • Bezug einer Pension
    • Adressänderung
    • vorherige Meldung beim zuständigen Meldeamt (Magistrat oder Gemeindeamt)

    Fristen

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Bekanntgabe des Umzugs bzw. der neuen Adresse erfolgt grundsätzlich formlos. Sie können die Änderung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder telefonisch bekannt geben.

    Tipp:

    Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.

    Ihr Pensionsversicherungsträger wird genau überprüfen, ob Ihr Umzug Auswirkungen auf Ihren Pensionsbezug hat, und Sie individuell darüber informieren.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Für die Bekanntgabe der Adressänderung beim Pensionsversicherungsträger fallen keine Gebühren an.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn Sie Ihre Pension von der Pensionsversicherung (PV) beziehen und in ein anderes Bundesland ziehen, ist nach dem Umzug auch eine andere Landesstelle der ÖGK für Ihre Krankenversicherung zuständig.

    Rechtsgrundlagen

    Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BSVG)

    Zum Formular

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen:
    Ombudsstelle Versicherungsanstalten

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion