Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Der Europäische Rechnungshof (EuRH)

    Der Europäische Rechnungshof (EuRH) überprüft die Finanzen der EU. Die Hauptaufgabe des Rechnungshofes besteht darin, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen jährlichen Bericht über das vorherige Haushaltsjahr vorzulegen (die "Jährliche Entlastung"). Das Europäische Parlament prüft den Bericht des Rechnungshofes eingehend, bevor es darüber entscheidet, ob es die Art der Verwendung der Haushaltsmittel durch die Kommission billigt.

    Der Europäische Rechnungshof besteht aus 27 Mitgliedern (aus jedem EU-Mitgliedstaat eines), die vom Rat der Europäischen Union ernannt werden. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte die Präsidentin/den Präsidenten des Rechnungshofes, deren/dessen Amtszeit drei Jahre beträgt. Die Wiederwahl der Präsidentin/des Präsidenten ist zulässig.

    Europäischer Rechnungshof (EuRH)

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 285, 286 und 287 AEUV

    Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion