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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Allgemeines zur Suchtprävention

    Die Suchtprävention ist ein Teil der allgemeinen Gesundheitsförderung; sie richtet sich nicht mehr ausschließlich auf die Entstehung oder Verschlechterung einer Abhängigkeitserkrankung.

    Das vorrangige Ziel der professionalisierten Suchtprävention ist die Stärkung und Förderung der allgemeinen Lebenskompetenzen wie etwa der psychischen und sozialen Fähigkeiten (Stabilität, Selbstständigkeit, Problem- und Konfliktbewältigungsstrategien etc.) und die Schaffung einer gesundheitsförderlichen Umwelt.

    Suchtpräventive Maßnahmen sollen keine einmaligen Aktionen sein, sondern langfristig und kontinuierlich geplant und eingesetzt werden. Die Präventionsprogramme beginnen bereits im Kindergarten- und Volksschulalter und setzen sich dann zielgruppenspezifisch fort.

    Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz