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  • Bauberatungen 2026

    22. September 2026

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    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Was ist das Urheberrecht?

    Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt.

    Rechtsgrundlagen

    Urheberrechtsgesetz (UrhG)

    Letzte Aktualisierung: 24.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion