Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Letzte Aktualisierung: 24.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
