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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Die Zahlungsanweisung – Überweisung mit IBAN und BIC

    Neu:

    Banken müssen ab dem 9. Oktober 2025 vor der Freigabe einer Euro-Überweisung überprüfen, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Bei (teilweise) fehlender Übereinstimmung erhalten Zahlerinnen/Zahler eine Rückmeldung. Eine Freigabe seitens der Zahlerin/des Zahlers ist trotzdem möglich. Ziel der zum IBAN-Namensabgleich/Empfängerüberprüfung (OeNB) verpflichtenden EU-Verordnung ist es, das Risiko von Betrug und fehlgeleiteten Überweisungen zu reduzieren.

    Bei Zahlungsanweisungen (Überweisungen) sind gemäß den Standards des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ("SEPA") die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC anzugeben.

    Für Zahlungsanweisungen innerhalb von Österreich und für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des EWR ist jedoch seit 2016 lediglich die IBAN anzugeben. Für internationale Überweisungen außerhalb des EWR ist zusätzlich zur IBAN immer auch der BIC anzuführen. Dies gilt auch für Überweisungen in SEPA-Staaten, die nicht dem EWR angehören.

    Auf dem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg ist das Eingabefeld für die IBAN farblich in Viererzahlengruppen (jeweils vier rot, vier weiß etc.) unterteilt. Diese optische Hilfe soll das Nachzählen der Stellen erleichtern.

    Muster Zahlungsanweisung.jpg
    Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank

    Eine Überweisung innerhalb von SEPA mit einem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg dauert grundsätzlich zwei Arbeitstage, mittels Online-Banking einen Arbeitstag.

    SEPA-Teilnehmer sind alle EU-Mitgliedsstaaten, die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und weiters Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. 

    Letzte Aktualisierung: 15.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion