Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Die Zahlungsanweisung – Überweisung mit IBAN und BIC
Banken müssen vor der Freigabe einer Euro-Überweisung überprüfen, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Bei (teilweise) fehlender Übereinstimmung erhalten Zahlerinnen/Zahler eine Rückmeldung. Eine Freigabe seitens der Zahlerin/des Zahlers ist trotzdem möglich. Ziel der zum IBAN-Namensabgleich/Empfängerüberprüfung (OeNB) verpflichtenden EU-Verordnung ist es, das Risiko von Betrug und fehlgeleiteten Überweisungen zu reduzieren.
Bei Zahlungsanweisungen (Überweisungen) sind gemäß den Standards des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ("SEPA") die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC anzugeben.
Für Zahlungsanweisungen innerhalb von Österreich und für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des EWR ist jedoch seit 2016 lediglich die IBAN anzugeben. Für internationale Überweisungen außerhalb des EWR ist zusätzlich zur IBAN immer auch der BIC anzuführen. Dies gilt auch für Überweisungen in SEPA-Staaten, die nicht dem EWR angehören.
Auf dem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg ist das Eingabefeld für die IBAN farblich in Viererzahlengruppen (jeweils vier rot, vier weiß etc.) unterteilt. Diese optische Hilfe soll das Nachzählen der Stellen erleichtern.

Hier finden Sie eine Liste der SEPA-Teilnehmer.
