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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Stichtag

    In Wahlausschreibungen wird neben dem Wahltag auch der Stichtag für die jeweilige Wahl angegeben. Nach dem Stichtag richten sich verschiedene Fristen für das Wahlverfahren. Er liegt üblicherweise mehrere Wochen vor dem Wahltag.

    So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in einer Gemeinde nach der Anzahl der Bürgerinnen/Bürger, die am Stichtag in der jeweiligen Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.

    Hinweis:

    Auch für die Durchführung von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen wird ein Stichtag bestimmt.

    Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion