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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheiten (KIOP-KPE)

    Kaderpräsenzeinheiten (KIOP-KPE) haben die Aufgabe, innerhalb von fünf bis 30 Tagen für einen Einsatz im Rahmen von internationalen Organisationen zur Verfügung zu stehen. Sie stellen den ersten Schritt in Richtung einer auslandsbezogenen Professionalisierung des Österreichischen Bundesheeres dar.

    Zur Entsendung zu Auslandseinsätzen sind eigens aufgestellte, rasch verfügbare, hochprofessionelle Truppen nötig.

    Für die Aufnahme in eine Kaderpräsenzeinheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.

    Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-KPE können sich folgende Personen melden:

    • Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst ableisten,
    • Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben,
    • Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes und
    • Frauen in der Personalreserve

    Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.

    Folgende Altersgrenze ist zu beachten:

    • Bei erstmaliger Einteilung
      • Rekruten und Chargen bis 30 Jahre

    Bezüglich der Einteilung und Weiterverwendung von Offizieren und Unteroffizieren in einer Kaderpräsenzeinheit sind hinsichtlich allfälliger Altersbeschränkungen die entsprechenden Vorgaben (Laufbahnbild, Wechsel Truppe-Grundorganisation etc.) zu beachten.

    Weitere Voraussetzungen sind:

    • Freiwillige Meldung
    • Persönliche und fachliche Eignung
    • Militärischer Bedarf

    Während der Dauer der Auslandseinsatzbereitschaft wird ein zeitlich begrenztes Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine militärische Verwendung im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung abgeschlossen.

    Hinweis:

    Die Ansprüche von Soldaten, die in Kaderpräsenzeinheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung der Kaderpräsenzeinheiten abrufbar.

    Als Militär-Vertragsbediensteter besteht Anspruch auf Berufsförderung nach dem Militärberufsförderungsgesetz 2004. Als Berufsförderungsmaßnahmen kommen verschiedene Kurse und Ausbildungslehrgänge infrage.

    Das Ausmaß der Berufsförderung beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses zwischen zwölf und 36 Monate. So gebührt z.B. nach Ende des dreijährigen Verpflichtungszeitraumes eine Berufsförderung von zwölf Monaten. Für jedes weitere Jahr erhöht sich die Berufsförderungsdauer um vier Monate bis zu einer maximalen Höhe von 36 Monaten.

    Nähere Informationen über die Möglichkeiten einer Berufsförderung erteilen die Referentinnen/die Referenten für soziale Betreuung des zuständigen Militärkommandos.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Landesverteidigung