Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausschluss von der Einberufung zum Grundwehrdienst
Allgemeine Informationen
Wehrpflichtige, die nach ihrer erstmaligen Stellung oder nach einer neuerlichen Stellung (nach vorübergehender Untauglichkeit) tauglich sind, sind von der Einberufung zum Grundwehrdienst dann ausgeschlossen, wenn sie am Beginn des Kalenderjahres dieser Stellung in einer laufenden Schul- oder Hochschulausbildung oder sonstigen Berufsvorbereitung (z.B. Lehre) stehen.
Der Ausschluss gilt bis zum voraussichtlichen Abschluss der Ausbildung. Der Nachweis der schulischen oder beruflichen Ausbildung und der angemessene Fortschritt müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf jeden zweiten Jahres (also im 25. Monat) ab Feststellung der Tauglichkeit der Ergänzungsabteilung unaufgefordert erbracht werden. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erlischt der Ausschlussgrund zum Zwecke der schulischen oder beruflichen Ausbildung und es folgt die Einberufung zum Grundwehrdienst.
Zuständige Stelle
Die Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der schulischen oder beruflichen Ausbildung (z.B. Lehrvertrag, aktuelle Schul- oder Inskriptionsbestätigung)
