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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Dauerauftrag

    Regelmäßige Überweisungen eines gleich bleibenden Betrags zu einem fixen Termin, wie z.B. die Bezahlung der Miete oder die Überweisung von Kreditraten, können mittels Dauerauftrag einfach und verlässlich erledigt werden. Der Dauerauftrag wird eingerichtet, indem die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank einen schriftlichen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag kann jederzeit widerrufen werden. Für die Beauftragung und die Änderung von Daueraufträgen werden von den meisten Banken Spesen verlangt. Daher lohnt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags nur bei längerfristigen Verpflichtungen.

    Sobald eine Überweisung im Rahmen eines Dauerauftrages vom Konto abgebucht wurde, ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss sich die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber direkt mit der Zahlungsempfängerin/dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.

    Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion