Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Obsorgeberechtigter
Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige
Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.
In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.
Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.
