Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Ehegüterrecht bei Auslandsbezug
Seit 2019 gelten in Österreich und in weiteren EU-Mitgliedstaaten einheitliche EU-Vorschriften über die güterrechtlichen Wirkungen von Ehen und eingetragenen Partnerschaften mit Auslandsbezug. Diese Regelungen kommen zur Anwendung, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nach dem 29. Jänner 2019 geschlossen wurde und ein grenzüberschreitender Bezug besteht.
Für außerhalb der EU oder vor dem 29. Jänner 2019 geschlossene Ehen ist das Ehegüterrecht gemäß dem österreichischen internationalen Privatrecht zu beurteilen
- nach dem von den Ehegattinnen/Ehegatten ausdrücklich gewählten Recht oder
- mangels einer solchen Rechtswahl: nach dem zur Zeit der Eheschließung für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe maßgebenden Recht.
Weitere Informationen zum Thema Eheliche Güterstände Österreich (e-Justiz-Portal) sind auch in englischer Sprache auf dem Europäischen Justizportal abrufbar.
Informationen über die einschlägigen nationalen Regelungen anderer Staaten (internationales Privatrecht) erhalten Sie bei den jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (BMEIA).
