Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Ehegüterrecht bei Auslandsbezug

    Seit 2019 gelten in Österreich und in weiteren EU-Mitgliedstaaten einheitliche EU-Vorschriften über die güterrechtlichen Wirkungen von Ehen und eingetragenen Partnerschaften mit Auslandsbezug. Diese Regelungen kommen zur Anwendung, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nach dem 29. Jänner 2019 geschlossen wurde und ein grenzüberschreitender Bezug besteht.

    Für außerhalb der EU oder vor dem 29. Jänner 2019 geschlossene Ehen ist das Ehegüterrecht gemäß dem österreichischen internationalen Privatrecht zu beurteilen

    • nach dem von den Ehegattinnen/Ehegatten ausdrücklich gewählten Recht oder
    • mangels einer solchen Rechtswahl: nach dem zur Zeit der Eheschließung für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe maßgebenden Recht.

    Weitere Informationen zum Thema Eheliche Güterstände Österreich (e-Justiz-Portal) sind auch in englischer Sprache auf dem Europäischen Justizportal abrufbar.

    Informationen über die einschlägigen nationalen Regelungen anderer Staaten (internationales Privatrecht) erhalten Sie bei den jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (BMEIA).

    Rechtsquellen

    IPR-Gesetz

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz