Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    AusbildungsFit – Jugendliche fit machen für Arbeitsmarkt und Ausbildung

    Allgemeine Informationen

    In AusbildungsFit werden Jugendliche nach Absolvierung der Schulpflicht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr beziehungsweise, wenn sie Behinderungen, Assistenzbedarf oder sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben, bis zum 25. Lebensjahr für eine Berufsausbildung fit gemacht.

    Jugendliche erhalten Unterstützung beim Erwerb der Kompetenzen und Kulturtechniken, die die Einstiegsvoraussetzungen für jenen Beruf darstellen, der ihren Möglichkeiten am besten entspricht und ihnen ausgehend vom individuellen Potential auch die besten Entwicklungschancen bietet. Defizite im Bereich definierter Basiskompetenzen (wie z.B. bei Anwendung neuer Medien oder mangelnder soziale Kompetenzen) die für die Absolvierung einer Berufsausbildung (oder Teilqualifizierung) unerlässlich sind, werden in AusbildungsFit vermittelt und im Idealfall ausgeglichen.

    Um für Jugendliche mit Behinderungen bzw. höheren Unterstützungsbedarf einen möglichst niederschwelligen Einstieg zu gewährleisten, wird ein zusätzliches "Vormodul AusbildungsFit" angeboten.

    Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen und ihre Kommunikation).

    Zuständige Stelle

    Trägereinrichtungen unterstützen im Rahmen von AusbildungsFit bei der beruflichen Teilhabe.

    Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (SMS) gefördert).

    Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer (AK) oder an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS) wenden.

    Zusätzliche Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz