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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    AusbildungsFit – Jugendliche fit machen für Arbeitsmarkt und Ausbildung

    Allgemeine Informationen

    In AusbildungsFit werden Jugendliche nach Absolvierung der Schulpflicht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr beziehungsweise, wenn sie Behinderungen, Assistenzbedarf oder sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben, bis zum 25. Lebensjahr für eine Berufsausbildung fit gemacht.

    Jugendliche erhalten Unterstützung beim Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken, die sie als Einstiegsvoraussetzungen für jenen Beruf brauchen, der ihren Möglichkeiten am besten entspricht und ihnen ausgehend vom individuellen Potential die besten Entwicklungschancen bietet. Bestimmte Basiskompetenzen, die für eine Berufsausbildung oder Teilqualifizierung unerlässlich sind, werden in AusbildungsFit vermittelt und Defizite (wie z.B. bei Anwendung neuer Medien oder mangelnde soziale Kompetenzen) im Idealfall ausgeglichen.

    Um Jugendlichen mit Behinderungen bzw. höherem Unterstützungsbedarf einen möglichst niederschwelligen Einstieg zu ermöglichen, gibt es ein zusätzliches "Vormodul AusbildungsFit".

    Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen und ihre Kommunikation).

    Zuständige Stelle

    Trägereinrichtungen unterstützen im Rahmen von AusbildungsFit bei der beruflichen Teilhabe.

    Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich. Die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (SMS) gefördert.

    Ansprechpartner bei Problemen am Arbeitsplatz sind die zuständige Arbeiterkammer (AK) oder die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS).

    Zusätzliche Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz