Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Besuch der Vorschulstufe bei fehlender Schulreife
Schulpflichtig gewordene Kinder, die nicht schulreif sind, werden in die Vorschulstufe aufgenommen und dort nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet. Ziel der Vorschulstufe ist es, den Kindern ein allmähliches Hineinwachsen in das Schulleben zu ermöglichen, um so späteren schulischen Misserfolgen vorzubeugen.
Sofern keine eigene Vorschulklasse zur Verfügung steht, wird das noch nicht schulreife Kind in die Vorschulstufe aufgenommen, die gemeinsam mit den anderen Schulstufen der Grundstufe I (Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe) geführt wird.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung
