Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Stichtag
Der Stichtag ist jener Tag, zu dem geprüft wird, ob und in welcher Höhe und bei welchem Versicherungsträger ein Pensionsanspruch besteht.
Der Stichtag ist immer ein Monatserster. Er ist in seiner Feststellung bei Eigenpensionen vom Antragstag abhängig. Bei Hinterbliebenenleistungen wird der Stichtag ausschließlich vom Todestag bestimmt. Erfolgte die Antragstellung bzw. der Tod an einem Monatsersten, so ist dieser Tag der Stichtag. Bei einem untermonatigen Antrag bzw. Tod ist der Stichtag der nächstfolgende Monatserste.
Rechtsgrundlagen
- § 223 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 113 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- § 104 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
Letzte Aktualisierung: 15.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
