Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen
In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.
Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.
Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sonstige Räume öffentlicher Orte".
Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).
Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.
