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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Grundsätze zur Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft

    Gesetzlich geregelt sind ebenso die Grundsätze für Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen/Arbeiter im Sinne des Landesarbeitsgesetzes. Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.

    Es gilt das Gleichbehandlungsgebot, d.h. aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.

    Diese Grundsätze betreffen vor allem

    • das Gebot der geschlechtsneutralen und diskriminierungsfreien Stellenausschreibung,
    • die Entlohnungskriterien,
    • das Benachteiligungsverbot und
    • die Auskunftspflicht.

    Für die Beratung und Unterstützung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen/Arbeiter im Sinne des Landesarbeitsgesetzes sind die Landarbeiterkammern zuständig. 

    Landarbeiterkammern Österreichs (LAK)

    Rechtsgrundlagen

    Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)  

    Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion