Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Evangelische Kirche A.B. und H.B. – Eintritt und Übertritt
Allgemeine Informationen
Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.
Zusätzliche Informationen
Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörden
- Persönliche Dokumente im Original: z.B.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
