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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Aktives Wahlrecht – Gemeinderatswahlen 2025

    Hinweis:

    Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Landesregierung.

    Wahlberechtigt bei den  Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 waren alle Personen, die

    • spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025) ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (30. September 2024)
      • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besaßen und
      • in einer niederösterreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten und
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

    An den  Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion