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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte

    Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist jener Wohnsitz maßgebend, von dem aus im Lohnzahlungszeitraum die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt wird.

    Zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dient der Pendlerrechner.

    Ein volles Pendlerpauschale steht im betreffenden Ausmaß dann zu, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt.

    Auch für Teilzeitkräfte, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren, besteht ein Anspruch auf das Pendlerpauschale. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales.

    Legt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer diese einfache Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Drittel zu.

    Legt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer diese einfache Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte an mindestens vier Tagen, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.

    Bei der Berechnung des Pendlereuros sind die Bestimmungen hinsichtlich der Aliquotierung des Pendlerpauschales entsprechend heranzuziehen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen