Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.
Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.
Rechtsgrundlagen
- § 84 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 28 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- § 11 Selbständigen- Sozialversicherungsgesetz (SVSG)
Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger
