Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Außergerichtlicher Vergleich
Ein Vergleich ist eine gütliche Einigung der Streitparteien. Der Vergleich ist außergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren (gerichtlicher Vergleich) möglich.
Ein formloser außergerichtlicher Vergleich ist wie ein neuer Vertrag zu werten, der eine Einigung beschreibt. Er kann beispielsweise im Rahmen einer Mediation, durch die Vermittlung von Rechtsanwälten oder auch ohne anderweitige Unterstützung zwischen den Parteien geschlossen werden.
Auch der außergerichtliche Vergleich unterliegt der Gebührenpflicht.
Kommt jedoch eine der Streitparteien den übernommenen Verpflichtungen nicht nach, muss die gegnerische Partei klagen, um den Vergleich gerichtlich durchsetzen zu können.
Die Parteien können jedoch die Vollstreckbarkeit des außergerichtlichen Vergleichs – wie bei einem gerichtlichen Vergleich oder einem Urteil – durch einen Notariatsakt herbeiführen. Dabei wird die Einigung vor einem Notar bestätigt.
