Bauberatungen 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können
Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer kann, solange sie/er die Rechte der Mitteilhaberinnen/Mitteilhaber nicht verletzt, ihren/seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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- Österreichische Notariatskammer
