Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Instanzenzug in Strafsachen
Entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz, ist gegen das Urteil wegen "Nichtigkeit", "des Ausspruchs über die Schuld und die Strafe" eine Berufung an das übergeordnete Landesgericht möglich. Dieses entscheidet durch eine Einzelrichterin/einen Einzelrichter. Im Strafverfahren ist der Instanzenzug zweistufig.
Landesgericht
(entscheidet als Einzelrichterin/Einzelrichter)
↑
Bezirksgericht
Entscheidet das Landesgericht in erster Instanz durch eine Einzelrichterin/einen Einzelrichter, also bei allen mit höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen, (z.B. falsche Beweisaussage vor Gericht), so gehen Berufungen wegen "Nichtigkeit", "Schuld und Strafe" an das übergeordnete Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht
↑
Landesgericht
(entscheidet als Einzelrichterin/Einzelrichter)
Ist das Landesgericht als Schöffengericht oder als Geschworenengericht in erster Instanz zuständig, so muss mit einer Nichtigkeitsbeschwerde der Oberste Gerichtshof angerufen werden.
Oberster Gerichtshof
↑
Landesgericht
(entscheidet als Schöffen- oder Geschworenengericht)
Ist das Landesgericht als Schöffengericht oder als Geschworenengericht in erster Instanz zuständig und wird nur eine Berufung gegen den Strafausspruch erhoben, so entscheidet das übergeordnete Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht
↑
Landesgericht
(entscheidet als Schöffen- oder Geschworenengericht)
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
