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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Zivildienst für Auslandsösterreicher

    Verlegt der Zivildienstpflichtige vor Beginn des Zivildienstes seinen Aufenthalt für länger als sechs Monate ins Ausland, muss er dies unverzüglich der Zivildienstserviceagentur und der örtlich zuständigen österreichischen Vertetungsbehörde (Botschaft, Konsulat) bekanntgeben. Der Bekanntgabe sind Beweisstücke (wie z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag der Wohnung im Ausland etc.) beizulegen.

    Als hoheitlicher, staatlicher Dienst kann der Zivildienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit

    • ein freiwilliges Sozialjahr (mindestens 10 Monate),
    • ein freiwilliges Umweltschutzjahr (mindestens 10 Monate),
    • einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (mindestens 10 Monate) oder
    • einen Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)

    bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als Ersatz für den Zivildienst zu leisten.

    Das Europäische Solidaritätskorps wird nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet. Wurde der Zivildienst vollständig abgeleistet, ist ein Auslandsaufenthalt nicht mehr zu melden.

    Letzte Aktualisierung: 09.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion