Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Begriffsbestimmungen nach dem Tierschutzgesetz
Halterin/Halter ist jene Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder in Obhut hat.
Folgende domestizierte Tiere (eingegliederte ehemalige Wildtiere als Nutz- oder Heimtiere) werden im bundesweiten Tierschutzgesetz als Haustiere bezeichnet:
- Haushunde
- Hauskatzen
- Hauskaninchen
- Hausgeflügel
- domestizierte Fische
- Großkamele
- Kleinkamele
- Wasserbüffel
Domestizierte Tiere folgender Gattungen, sofern es sich nicht um exotische Arten handelt, gelten ebenfalls als Haustiere:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Pferde
Als Heimtiere gelten Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier in einem Haushalt gehalten werden, soweit es sich um
- Haustiere oder
- domestizierte Tiere der Ordnungen der
- Fleischfresser, Nagetiere, Hasenartigen, Papageienvögel, Finkenvögel, Taubenvögel oder der Klasse Fische
handelt.
Wildtiere sind alle Tiere außer Haus- und Heimtieren.
Eine nähere Begriffsbestimmung (unter anderem auch zur Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und zu Sonderformen der Haltung, beispielsweise in Tierheimen, Zoos und Zirkussen) finden sich im Tierschutzgesetz sowie den zugehörigen Verordnungen.
