Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren

    Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.

    Häufige Ursachen von Überschuldung

    • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

    • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

    • bargeldloses Konsumverhalten

    • Verpflichtungen aus Bürgschaften

    • aggressive oder irreführende Werbung

    • unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)

    • Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen

    • rechtlich komplexe oder unklare Situationen

    Rechtsgrundlagen

    Insolvenzordnung (IO)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz