Bauberatungen 2026
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23. Juni 2026
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11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)
Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien.
Häufige Ursachen von Überschuldung
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fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
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Überschätzung der eigenen Finanzkraft
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niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
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bargeldloses Konsumverhalten
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Verpflichtungen aus Bürgschaften
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aggressive oder irreführende Werbung
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unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
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Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
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rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (BMASGPK)
- Privatkonkurs neu (AK)
- Übersicht Privatkonkurs (BMASGPK)
- Informationen zur Reform (Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
