Bauberatungen 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.
Häufige Ursachen von Überschuldung
-
fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
-
Überschätzung der eigenen Finanzkraft
-
niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
-
bargeldloses Konsumverhalten
-
Verpflichtungen aus Bürgschaften
-
aggressive oder irreführende Werbung
-
unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
-
Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
-
rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (BMASGPK)
- Überschuldung und Privatkonkurs (AK)
- Verschuldung (BMASGPK)
- Schuldenberatung
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
