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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Gemeinsames Wohnungseigentum

    Auch in (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften lebende Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten haben die Möglichkeit, gemeinsames Wohnungseigentum im Wege einer Eigentümerpartnerschaft zu erwerben.

    Die Partnerinnen/Partner müssen je zur Hälfte Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer sein. Innerhalb der gesamten Eigentümerschaft können die Eigentumspartnerinnen/Eigentumspartner ihre Rechte nur gemeinsam ausüben. D.h. die Anteile der Partnerinnen/der Partner am Wohnungseigentum dürfen nur gemeinsam beschränkt, belastet oder der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Wenn eine Eigentümerin/ein Eigentümer ihren/seinen Anteil veräußern will, dann benötigt sie/er die Zustimmung der anderen Partnerin/des anderen Partners.

    Rechtsgrundlagen

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Österreichische Notariatskammer