Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
    Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19

     

     

     

     

    Abschluss eines Mietvertrages durch Jugendliche

    Auch vor dem 18. Geburtstag ist der Abschluss eines Mietvertrags möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Erziehungsberechtigten stimmen ausdrücklich zu und das zuständige Pflegschaftsgericht erteilt die Genehmigung, oder das eigene regelmäßige Einkommen, beispielsweise aus Lehrlingsentschädigung und zur freien Verfügung stehendem Taschengeld, ist hoch genug, um die Miete laufend zu zahlen. Die Familienbeihilfe darf hierbei nicht herangezogen werden, da dieser Anspruch den Eltern zusteht. Dabei muss ausreichend Geld für wichtige Lebensbedürfnisse wie Verpflegung, Kleidung und Mobilität zur Verfügung stehen.

    Ist das Einkommen nicht ausreichend, ist der Mietvertrag schwebend unwirksam. Da der Abschluss eines Mietvertrages über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgeht, wird der Vertrag erst dann wirksam, wenn neben den Erziehungsberechtigten auch das zuständige Pflegschaftsgericht ausdrücklich zustimmt. Bleibt eine dieser Genehmigungen aus, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.

    Wesentliche Inhalte eines Mietvertrags

    Der Mietvertrag sollte unbedingt Mietobjekt (z.B. Wohnung oder Zimmer), die Höhe des monatlichen Mietzinses, die Art des Mietverhältnisses (Haupt- oder Untermiete) und die Mietdauer (befristet oder unbefristet) regeln.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz